1&1 Handyvertrag Kündigung
Meinen 1&1 Handyvertrag kündigen
Dieses Special befasst sich mit dem Thema 1&1 Handyvertrag Kündigung und bietet Informationen, die für eine Handykündigung nötig sind. Zudem kann ein 1&1 Handyvertrag Kündigungsschreiben über das Formular des DSLWEB Kündigungs-Assistenten erstellt werden.
Welche Fristen gilt es bei der Kündigung des 1&1 Handyvertrags zu beachten und wie kann ich meine alte Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen? Diese und andere Fragen zur 1&1 Handykündigung beantworten wir im Laufe des Specials Schritt für Schritt.
Inhalte auf dieser Seite
Wann kann ich meinen 1&1 Handyvertrag kündigen?
1&1 bietet Handyverträge wie die 1&1 All-Net-Flat mit und ohne Mindestlaufzeit an. Der Zeitpunkt, ab dem ein Handyvertrag gekündigt werden kann, richtet sich also danach, welche dieser Varianten gewählt wurde. Eine Handyvertrag Kündigungsfrist ist jedoch in beiden Fällen zu beachten.
1&1 Mobilfunk Vertragslaufzeit
Ein 1&1 Handyvertrag ohne Mindestlaufzeit verlängert sich ohne Kündigung um jeweils einen weiteren Monat. Bei einem Handyvertrag mit Mindestlaufzeit ist der Kunde stets 24 Monate an 1&1 gebunden. Erfolgt bei Laufzeitende keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Für weitere Informationen lohnt sich ein Blick auf die Unterseite Handyvertrag Laufzeiten
Kündigungsfristen bei 1&1 Mobilfunk
Unabhängig, ob es sich um einen 1&1 Handyvertrag mit oder ohne Mindestlaufzeit handelt, kann ausschließlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, bei 24-monatiger Bindung endet das Vertragsverhältnis zudem erst nach Ablauf der zwei Jahre. Wichtig für die Einhaltung der Frist: Es zählt das Datum, an dem die Handyvertrag Kündigung bei 1&1 eingeht, nicht das Versanddatum.
1&1 Mobilfunk Sonderkündigungsrecht
In Bezug auf den Handyvertrag ist bei 1und1 dem Kunden das Sonderkündigungsrecht nach gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Auf der DSLWEB Themenseite Handyvertrag Sonderkündigung werden die wichtigsten Details genauer erläutert.
Zusätzliche Informationen zur Handyvertrag Kündigung bei 1&1
Im nachfolgenden Abschnitt sind alle weiteren wichtigen Informationen etwa bezüglich der Weiternutzung der über 1&1 erworbenen Handys und Smartphones etc. nachzulesen:
Kündigungswege bei 1&1 Mobilfunk
Für 1&1 Kunden besteht die Möglichkeit, über das jeweilige Kundenkonto den Online-Vertragsservice zur Handyvertrag Kündigung zu nutzen - also direkt im 1&1 Control-Center. Dies gilt auch für die All-Net-Flat. Darüber hinaus akzeptiert 1&1 die schriftliche Handyvertrag Kündigung per Post oder Fax. Für letzteres wird zwar eine längere Bearbeitungszeit veranschlagt, es handelt sich dabei jedoch um den zuverlässigsten Handyvertrag Kündigungsweg. Hilfe bei der Erstellung der Kündigung bietet die Kündigungsvorlage am Ende der Seite. Das Formular ist in wenigen Schritten ausgefüllt und versandbereit.
Mitnahme der 1&1 Handynummer
Wer seine bisherige Mobilfunknummer weiternutzen möchte, sollte zunächst den aktuellen Vertrag für sein 1&1 Handy kündigen und 1&1 darüber informieren, dass eine Mitnahme der Rufnummer beabsichtigt ist. Die Übernahme der alten 1&1-Nummer sollte beim neuen Handyanbieter beantragt werden, solange der gekündigte Vertrag noch läuft, da es so zu den wenigsten Komplikationen kann. Für die Mitnahme der alten Rufnummer stellt der neue Mobilfunk Anbieter üblicherweise keine Kosten in Rechnung, 1&1 verlangt für die Freigabe der 1&1 Handynummer jedoch einmalig 30 €.
Handys und Smartphones von 1und1 weiter nutzen
Da Mobiltelefone bei 1&1, wenn auch zum Vorteilspreis, erworben werden, verbleiben sie nach Kündigung des 1und1 Handyvertrags im Besitz des ehemaligen Kunden. Anders als bei anderen Handyprovidern werden Mobiltelefone bei 1&1 nicht mit einem SIM-Lock gegen die Weiternutzung bei einem anderen Mobilfunkanbietern gesperrt.
Postadresse für Kündigung
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Daten für die Kündigung
Das Schreiben für eine gültige Vodafone Handy Kündigung sollte folgendes enthalten:
- Name und Anschrift
- Mobilfunk-Rufnummer
- Kundennummer
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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