E-Plus Handyvertrag Kündigung
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Wird der alte E-Plus Handyvertrag nicht mehr den eigenen Ansprüchen gerecht? Alle nötigen Informationen zur Handyvertrag Kündigung bei E-Plus finden sich in diesem SMARTWEB Special. Darüber hinaus kann ein passendes E-Plus Kündigungsschreiben ganz leicht mit dem SMARTWEB Kündigungs-Assistenten generiert werden.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei E-Plus? Wie kann ich meine Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen? Und wie muss das Kündigungsschreiben genau aussehen? Dies und mehr klären wir Punkt für Punkt in den folgenden Abschnitten.
Inhalte auf dieser Seite
Wann kann ich meinen E-Plus Handyvertrag kündigen?
Alte E-Plus Handyverträge sind üblicherweise an eine feste Mindestlaufzeit gebunden. Je nachdem, ob der Vertrag schon einmal verlängert wurde oder nicht, ergibt sich ein anderer Kündigungszeitpunkt. Zudem gilt eine feste Handyvertrag Kündigungsfrist.
E-Plus Mobilfunk Vertragslaufzeit
Ein E-Plus Handyvertrag hat gängiger Weise eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Neigt sich diese zum Ende, kann der Vertrag zum ersten Mal beendet werden. Ungekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch und rechtsgültig um weitere 12 Monate. Weiterführende Details zum Thema finden sich auf der SMARTWEB Sonderseite Handyvertrag Laufzeiten
Kündigungsfrist bei E-Plus
Nur wenn die Handyvertrag Kündigungsfrist eingehalten wird, tritt bei Ende der Vertragslaufzeit die Kündigung in Kraft. Drei Monate beträgt diese Frist bei E-Plus, und zwar unabhängig davon, ob der Vertrag bereits einmal verlängert wurde oder nicht.
E-Plus Sonderkündigungsrecht
Wie bei allen Handyanbietern üblich, gilt auch bei E-Plus das Sonderkündigungsrecht nach gesetzlichen Bestimmungen. Es ist sowohl dem Anbieter als auch dem Kunden vorbehalten. Detaillierte Informationen zum Thema liefert das Special zur Handyvertrag Sonderkündigung.
Weitere Informationen zur E-Plus Handyvertrag Kündigung
Für eine gültige Handyvertrag Kündigung bei E-Plus sind noch weitere Informationen - z.B. Gebühren für die Rufnummernmitnahme, Verbleib von Handys, etc. - nötig. Sie finden sich im folgenden Abschnitt:
Kündigungswege bei E-Plus
Laut AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Providers hat die E-Plus Kündigung schriftlich per Post oder Fax zu erfolgen. Zusätzliche Informationen liefert die Seite Handyvertrag Kündigungswege.
Mitnahme der E-Plus Mobilfunknummer zum neuen Anbieter
Gegen eine Gebühr von einmalig 24,95 € stellt E-Plus die bisher genutzte Handynummer frei. Für eine besonders problemloses Verfahren gilt: Erstens den E-Plus Handyvertrag kündigen und dabei auf den Wunsch der Rufnummernmitnahme hinweisen. Und zweitens vor Ablauf der Restlaufzeit den nächsten Handyvertrag beim neuen Anbieter bestellen und dabei die Portierung beauftragen.
Bei E-Plus erworbene Handys und Smartphones weiterhin nutzen
Handys werden bei E-Plus gemietet. Zum Ende der Vertragslaufzeit können sie entweder zurückgegeben oder abschließend erworben und dann unabhängig weitergenutzt werden. Eine SIM-Lock-Entsperrung ist nur bei Prepaid-Verträgen nötig.
Postadresse für Kündigung
E-Plus Service GmbH & Co. KG
Edison-Allee 1
14473 Potsdam
Daten für die Kündigung
Das Schreiben für eine gültige E-Plus Handy Kündigung sollte folgendes enthalten:
- Name und Anschrift
- Mobilfunk-Rufnummer
- Kundennummer
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
SMARTWEB Kündigungs-Assistent: E-Plus Handy Kündigung erstellen
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