Handyvertrag Kündigungswege

Auf welche Art kündige ich meinen Handyvertrag?

Hotline? Kundencenter? Postweg? Wie gehe ich am besten vor, wenn ich meinen bestehenden Handyvertrag kündigen möchte? SMARTWEB informiert über die unterschiedlichen Kündigungswege und gibt Tipps für die rechtzeitige und rechtskräftige Beendigung des Vertrags.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 16.05.2024
Handyvertrag Kündigungswege: Die Handyvertrag Kündigung per Post verschicken
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Der Kragen ist geplatzt, die Luft ist raus, die Geduld am Ende - und andere Mobilfunkanbieter haben schließlich auch hübsche Tarife. Sprich, es ist Zeit, den alten Mobilfunkvertrag zu kündigen. Aber wie stellt man das am besten an?

So ganz einfach ist das jedenfalls nicht immer, mit einem schnellen Telefonanruf beispielsweise ist die Handy Kündigung in den seltensten Fällen komplett erledigt. Grundsätzlich gibt es jedoch unterschiedliche Wege, die Kündigung an den Provider zu übermitteln, vom vorgefertigten Prozess im Online-Kundencenter bis hin zum förmlichen Kündigungsschreiben.

Um mögliche Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden, hat SMARTWEB die gängigsten und vor allem gültigen Kündigungswege für den Handyvertrag zusammengestellt.

Kündigungswege für Mobilfunkverträge

Unterschiedliche Wege zum Vertragsende

Generell wird von jedem Mobilfunk Anbieter eine schriftliche Handyvertrag Kündigung per Post akzeptiert. Auch der Versand per Fax ist oftmals möglich. Wer diesen Weg wählt sollte jedoch darauf achten, dass die Sendebestätigungs-Funktion aktiviert ist, denn nur so ist ein schriftlicher Beleg für den erfolgreichen Faxversand garantiert.

Einige Handy Anbieter bieten zudem ein Online-Tool an, mit dem der Handyvertrag gekündigt werden kann. Dazu muss jedoch das Kundenpasswort bekannt sein und es kann vorkommen, dass die Handyvertrag Kündigung im Anschluss noch einmal telefonisch oder sogar per Brief oder Fax vom Kunden bestätigt werden muss.

Manche Provider ermöglichen es den Nutzern auch, ihre Kündigung online "vormerken" zu lassen. Das allerdings ist in mehrerer Hinsicht problematisch: Zum einen bewirkt das Vormerken alleine noch nichts, zum anderen kann der angeforderte Rückruf durch den Provider zum nervenzehrenden Verkaufsgespräch ausarten. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ging mit diesen Online-Features daher auch hart ins Gericht und empfiehlt ausdrücklich die klassische schriftliche Kündigung (siehe auch Newsbericht Verbraucherzentrale warnt vor Online-Kündigung).

Postweg bietet höchstmögliche Sicherheit

Ganz grundsätzlich empfehlen auch wir, direkt den klassischen Weg zu wählen und das Handyvertrag Kündigungsschreiben per Post an den Mobilfunk Anbieter zu senden. Wer den Handyvertrag kündigen und dabei wenig Aufwand betreiben will, der sollte den SMARTWEB Kündigungsassistenten zur Erstellung des benötigten Schreibens nutzen.

Weitere Maßnahmen für die sichere Handyvertrag Kündigung

Allgemein sollte es ausreichen, das Handyvertrag Kündigungsschreiben als einfachen Brief per Post an den Mobilfunk Anbieter zu senden. Im Anschluss sendet dieser dann, entweder ebenfalls per Post, in einigen Fällen jedoch stattdessen per SMS, dem Kunden die Kündigungsbestätigung und den Abschalttermin zu.

Erhält der Mobilfunkkunde trotz eingereichter Handyvertrag Kündigung bei heranrückendem letztmöglichen Termin für die fristgerechte Kündigung keine solche Bestätigung, sollte das Schreiben zügig und per Einschreiben mit Rückschein erneut an den Handy Anbieter geschickt werden. Somit hat der Kunde einen Beleg für die fristgerechte Einreichung der Kündigung. Aufgrund der zusätzlich anfallenden Kosten, sollte diese Möglichkeit jedoch nur in besagtem Sonderfall gewählt werden.

Ausreichend Vorlaufzeit einkalkulieren!

Für die Handyvertrag Kündigung ist es besonders wichtig, einen großzügigen zeitlichen Vorlauf einzuplanen. Je großzügiger die Zeitspanne zwischen Kündigungstermin und Ablauf der Kündigungsfrist berechnet ist, desto einfacher ist es, eventuelle Unklarheiten möglichst frühzeitig aus dem Weg zu räumen, so dass das Vertagsende nicht verpasst wird.

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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



Weitere allgemeine Hinweise für die Handyvertrag Kündigung

Die Vertragslaufzeit ist nur eines von vielen wichtigen Details, die bei der Handyvertrag Kündigung zu berücksichtigen sind. Auf den folgenden Seiten finden sich nützliche Informationen die dazu beitragen können, den Handyvertrag erfolgreich zu beenden.

Welche Mindestlaufzeit hat mein Handyvertrag?

Eine Handyvertrag Kündigung kann zwar zu jedem Zeitpunkt erfolgen, ist aber nicht sofort gültig. Vielmehr ist durch die Vertragslaufzeit festgelegt, ab wann eine Kündigung in Kraft treten kann.

Zur Hilfe-Seite Handyvertrag Laufzeiten

Die Ermittlung des Datums, an dem der Handyvertrag endet, muss nicht aufwändig sein. SMARTWEB stellt Tipps sowie die Service-Adressen und Hotline-Nummern der Handyanbieter bereit.

Siehe: Wann endet mein Handyvertrag?

Für Handyverträge ist nicht nur die Mindestlaufzeit, sondern auch die jeweils veranschlagte Kündigungsfrist bindend. Nur wer sich strikt daran hält, kann erfolgreich seinen Handyvertrag kündigen.

Mehr zum Handyvertrag Kündigungsfrist

Bei Handyverträgen ist neben der ordentlichen auch die außerordentliche Kündigung nach Sonderkündigungsrecht möglich. Gültige Gründe sind jedoch sehr eng eingegrenzt.

Mehr zum Handyvertrag Sonderkündigungsrecht

Die Rufnummernmitnahme kann sich bei der Handyvertrag Kündigung schwierig gestalten. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich über alle nötigen Maßnahmen zu informieren.

Mehr zum Thema Rufnummernmitnahme

Wer zu seinem Mobilfunkvertrag auch ein Handy vom Anbieter erhalten hat und es nach Vertragsende weiter nutzen will, sollte feststellen, ob ein Net- oder SIM-Lock entfernt werden muss.

Mehr zum SIM-Lock

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