Handyvertrag Sonderkündigung
Meinen Handyvertrag fristlos kündigen - Ist das möglich?
Wer mit seinem Mobilfunkanbieter unzufrieden ist, wünscht sich häufig, den eigenen Handyvertrag möglichst schnell beenden zu können - am besten einfach eine Sonderkündigung einreichen und Schluss damit. Tatsächlich ist eine solche außerordentliche Kündigung aber nur in ganz bestimmten Fällen möglich.
Egal, ob es nun handfesten Ärger mit dem Mobilfunkanbieter gibt oder der alte Handyvertrag ganz unvorhergesehen plötzlich gar nicht mehr zur eigenen Lebenssituation passt - es gibt viele verständliche Gründe, weshalb ein Nutzer seinen Vertrag vorzeitig und am liebsten fristlos kündigen möchte.
Aber auch wenn der Ärger noch so groß ist: Das sogenannte Sonderkündigungsrecht nach gesetzlichen Bestimmungen, das eine solche fristlose Handyvertrag Kündigung möglich machen kann, greift nur in einigen ganz bestimmten Fällen.
SMARTWEB hat die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengetragen und nennt Beispiele für mögliche (Sonder-)Kündigungsgründe und Ausnahmeregelungen.
Gründe für eine außerordentliche Handyvertrag Kündigung
Kündigungen, die unter das Sonderkündigungsrecht fallen, werden landläufig auch als außerordentliche Kündigungen bezeichnet. Außerordentlich deshalb, weil da für sie im Gegensatz zu ordentlichen Kündigungen weder Kündigungsgründe, noch -Zeitpunkte oder -Fristen gelten, welche die Vertragsbedingungen festlegen.
Gründe, die üblicherweise von jedem Handy Anbieter akzeptiert werden sind z.B.:
- die Privatinsolvenz eines Kunden - allein aus finanziellem Interesse des Anbieters
- das Ableben eines Kunden - zu belegen durch ein amtliches Dokument (z.B. Totenschein)
- nicht erbrachte Leistung - wenn nach Aufforderung nicht nachgebessert wurde
Wer unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht seinen Handyvertrag kündigen will, muss jedoch belegen können, dass dafür ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Der gesetzliche Rahmen für hierfür ist sehr eng gesteckt, kann aber von Anbieterseiten auch großzügiger gehandhabt werden. Es ist also durchaus möglich, dass die außerordentliche Kündigung eines Handyvertrags vom Mobilfunkanbieter akzeptiert wird, obwohl er rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre.
Der Vertrag kann jedoch auch vom Anbieter vorzeitig gekündigt werden, beispielsweise falls der Nutzer gegen Regeln und Pflichten der AGB verstoßen hat. In diesen Fällen hat der Mobilfunk Anbieter zudem das Recht, finanziellen Ausgleich für entstandenen Schaden, etwa noch ausstehende Monatsbeträge (vom Kündigungszeitpunkt bis zum tatsächlichen Vertragsende), einzufordern.
Widerruf des Handyvertrags nach Fernabsatzrecht
Unter das sogenannte Fernabsatzrecht (§ 312b BGB) fällt ein Handyvertrag, der über das (nicht öffentliche) Telefon oder das Internet abgeschlossen wurde. Solche Vertragsschlüsse setzen die verpflichtende Aufklärung des Kunden über rechtliche Rahmenbedingungen und die Möglichkeit des Widerrufs durch den Mobilfunkanbieter voraus.
Weiterhin hat der Mobilfunkkunde das grundsätzliche Recht, die ursprünglich abgegebene Willenserklärung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen - sprich die Bestellung zu stornieren. Eine Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich. Zudem kann der Kunde den Handyvertrag widerrufen, sollte ein solcher gar nicht geschlossen, jedoch vom Handy Anbieter eröffnet worden sein.
Seit August 2009 ist gesetzlich festgehalten, dass das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nicht mehr durch die Zustimmung des Kunden vorzeitig zum Erlöschen gebracht werden kann. Das Widerrufsrecht erlischt nur noch dann, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach ordnungsgemäßer Belehrung der Vertrag zu beiden Seiten vollständig erfüllt wurde. Mit anderen Worten nur dann, wenn der Kunde alle Kosten beglichen und der Anbieter die zugesicherte Leistung erbracht hat. Solange der Kunde Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen leistet, kann er auch nach Inanspruchnahme von Diensten vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Vertragsabschluss per Haustürgeschäft
Wer seinen Handyvertrag über ein sogenanntes Haustürgeschäft abgeschlossen hat, etwa bei einem Vertreterbesuch, einer Kaffeefahrt oder ähnlichem, kann diesen nach §312 BGB - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften - innerhalb einer Frist von 2 Wochen wieder kündigen. Das Widerrufsrecht innerhalb dieser 2 Wochen besteht zudem, sollte der Verbraucher der Meinung sein, keinen Handyvertrag abgeschlossen zu haben.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Weitere allgemeine Hinweise für die Handyvertrag Kündigung
Die Vertragslaufzeit ist nur eines von vielen wichtigen Details, die bei der Handyvertrag Kündigung zu berücksichtigen sind. Auf den folgenden Seiten finden sich nützliche Informationen die dazu beitragen können, den Handyvertrag erfolgreich zu beenden.
Welche Mindestlaufzeit hat mein Handyvertrag?
Wer wissen will, ab wann eine Handyvertrag Kündigung in Kraft treten kann, sollte sich über die Mindestlaufzeit informieren, die der Handy Anbieter für die gewählte Vertragsvariante festgelegt hat.
Zur Hilfe-Seite Handyvertrag Laufzeiten
Wann endet mein Handyvertrag?
Leider steht im Handyvertrag selbst nicht das konkrete Datum, an dem er abläuft. Dennoch verrät das Schreiben genug, um den Zeitpunkt relativ leicht zu ermitteln. SMARTWEB erklärt, wie zu rechnen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Handyvertrag?
Mobilfunkanbieter legen für Handyverträge Kündigungsfristen fest, die für die Beendigung des Vertragsverhältnisses einzuhalten sind. Diese variieren je nach Angebot und Mindestlaufzeit.
Mehr zum Handyvertrag Kündigungsfrist
Welche möglichen Kündigungswege gibt es?
Als gültigen Kündigungsweg akzeptieren Mobilfunkanbieter nur wenige Varianten. Allein die Kündigung mittels Handyvertrag Kündigungsschreiben per Postversand muss in jedem Fall akzeptiert werden.
Mehr über Handyvertrag Kündigungswege
Wie kann ich meine alte Handyrufnummer mitnehmen?
Wer sich ausreichend über die Rufnummernmitnahme informiert, kann nach der Handyvertrag Kündigung auch beim neuen Mobilfunk Anbieter unter der alten Handynummer erreichbar sein.
Mehr zum Thema Rufnummernmitnahme
Was passiert, wenn mein altes Smartphone eine Netzsperre hat?
Für die Weiternutzung des vom alten Provider erworbenen Handys oder Smartphones sollte unbedingt festgestellt werden, ob es per SIM-Lock gesperrt ist und freigeschaltet werden muss.
Mehr zum SIM-Lock
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