Prepaid Handy kündigen
Kann bzw. muss ich mein Prepaid Handy kündigen?
Immer wieder aufladen, abtelefonieren und später einfach in die Schublade mit der alten SIM-Karte? Ganz so einfach ist es dann doch nicht immer - Wer etwa eine automatische Aufladung nutzt oder einfach die gewohnte Rufnummer behalten will, muss auch den Prepaidvertrag kündigen.
Auch wenn Prepaid Handys besonders flexibel sind und keine feste Vertragslaufzeit haben, sollte die Prepaid SIM-Karte gekündigt werden, wenn sie nicht mehr genutzt wird. Einige Anbieter berechnen nämlich auch bei Nichtgebrauch der Karte eine monatliche Gebühr, die immer weiter vom Guthabenkonto abgezogen werden.
Unnötige Kosten kann vermeiden, wer dem Anbieter zeitnah und schriftlich kündigt. Zudem lässt sich so die alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen und weiternutzen. SMARTWEB hält die wichtigsten Informationen bereit.
Wer kündigt, kann seine Rufnummer behalten
Wie auch bei Handys mit Festvertrag kann eine Prepaid-Rufnummer bei Anbieterwechsel mitgenommen werden. Allerdings nur, wenn dem alten Prepaid Anbieter gekündigt wird. Dieser erhebt im Übrigen keine Gebühr mehr für die Freigabe der Rufnummer.
Der sicherste Weg: Die schriftliche Prepaid Kündigung
Für eine Prepaid Kündigung genügt ein formloses Schreiben an den Kundenservice des jeweiligen Mobilfunkanbieters, in dem auf die Kündigung der Karte verwiesen wird. Sinnvoll ist es zudem, die nicht mehr benötigte SIM-Karte dem Schreiben beizulegen.
Da ein Prepaid Vertrag an keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist gebunden ist, kann ein solches Schreiben jederzeit verschickt werden und wird bei Erhalt bzw. Zurkenntnisnahme durch den jeweiligen Mobilfunkprovider sofort gültig.
In der folgenden Tabelle finden sich die Kundencenter Adressen der wichtigsten Mobilfunkanbieter sowie eine entsprechende PDF-Vorlage für ein Kündigungsschreiben:
Daten für die Kündigung
Ein Kündigungsschreiben sollte stets folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift
- die genutzte Rufnummer
- Unterschrift per Hand
Anbieter | Adresse Kundencenter | PDF-Vorlage |
---|---|---|
Telekom |
Telekom Deutschland GmbH |
|
Vodafone |
Vodafone D2 GmbH |
|
o2 |
Telefónica o2 Germany GmbH Co. OGH |
Mitnahme der Prepaid-Rufnummer
Soll die alte Prepaid Rufnummer mitgenommen werden, muss dem Kündigungsschreiben zusätzlich eine Verzichtserklärung beiliegen. In dieser wird zugesagt, dass trotz weiterer Nutzung der Prepaid Rufnummer keinerlei Dienste des Anbieters mehr gefordert werden. Die Telekom, Vodafone und o2 stellen dafür eigene Muster-Formulare zum Download bereit.
Für die Freigabe der Nummer fällt keine einmalige Gebühr mehr an. Bei Buchung des neuen Handy Angebots muss dann noch auf die gewünschte Nummernportierung hingewiesen werden. Den Rest übernimmt der neue Anbieter.
Anbieter |
Formular Verzichtserklärung |
---|---|
Telekom |
|
Vodafone |
|
o2 |
Auch Prepaid ist ein Vertrag!
Üblicherweise unterscheiden Mobilfunkanbieter und Nutzer zwischen Vertrags-Tarifen und Prepaid-Tarifen. Dennoch schließt jeder, der ein Prepaid-Angebot in Anspruch nimmt, einen Vertrag mit dem Mobilfunk Provider. Und obwohl es sich dabei um ein Abkommen auf unbestimmte Zeit handelt, haben Prepaid-SIM-Karten eine feste Gültigkeitsdauer, in der sie aktiv genutzt werden können. Diese verlängert sich automatisch bei jeder Aufladung des Prepaid Guthabens.
Wer seine Prepaid-Karte nicht mehr nutzt, ist weiterhin Kunde des Prepaid Anbieters und zwar so lange, bis der Vertrag gekündigt wird. Jedoch sperren vor allem Netzbetreiber wie die Telekom, Vodafone und o2 nach einem bestimmten Zeitraum die Prepaid Karte vollständig und teilen dies dann dem Kunden meist auch mit, etwa per SMS.
Andere Anbieter wiederum verlangen eine schriftliche Kündigung durch den Nutzer und berechnen bis dahin eine pauschale Gebühr für die SIM-Karte. Wer Probleme und mögliche Kosten im Vorfeld vermeiden möchte, kündigt seine Prepaid-Karte, sobald sie nicht mehr benötigt wird. So kann auch die alte Rufnummer behalten werden, wenn anschließend das Angebot eines anderen Providers genutzt werden soll.
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