Kündigungs-Alarm
Pünktlich erinnert an die Handyvertrag Kündigung
Mobilfunkverträge sind mit einer Mindestlaufzeit und einer festen Kündigungsfrist versehen. Folglich lassen sie sich nur zu einem festen Termin kündigen. Damit die Frist nicht verpasst wird unser Tipp: Kündigungs-Alarm aktivieren!

Kündigungs-Alarm erinnert an ablaufende Kündigungsfrist
Wer einen regulären Handyvertrag mit Mindestlaufzeit besitzt, kommt bei Mindestvertragslaufzeiten frühestens nach 12 oder 24 Monaten aus seinem Vertrag heraus. Danach ist die Kündigung immer monatsweise möglich. Sofern der Monatspreis aber etwa nach 2 Jahren ansteigt, sollte eine Kündigung oder Anbieterwechsel in Betracht gezogen werden. Für eine pünktliche Kündigung muss die Kündigungsfrist beachtet werden - diese beträgt 1 Monat zum Laufzeitende.
Bei dem ganzen Termin- und Fristen-Wirrwarr ist der Termin für die Kündigung schnell verpasst. Nicht selten ärgern sich Handy- und Smartphone-Nutzer über eine automatische Vertragsverlängerung, die aber schlimmstenfalls einen Monat betragen kann. Also selbst bei einem Preissprung nach 24 Monaten lässt sich der Vertrag auch nach einer versäumten Kündigung zum nächsten Abrechnungsmonat beenden.
Daher unser Tipp: Alarm stellen und keine Frist verpassen
Mit einem Kündigungs-Alarm werden Sie pünktlich und kostenlos an das Ende der Vertragslaufzeit erinnert. Einen solchen Alarm können Sie beispielsweise im Outlook-Kalender hinterlegen, das klappt aber auch mit den Kalendern von Apple oder Google. Selbstverständlich kann aber auch eine anderen Kalender-App eingesetzt werden. Einmal aktiviert, kommt die Erinnerung rechtzeitig vor dem möglichen Vertragsende per E-Mail oder per Push-Mittelung. Dann bleibt genug Zeit für die Kündigung des Handyvertrages.
Auch beim Festnetzanschluss über DSL oder Kabel kann der Alarm ein geschaltet werden. Alle Infos dazu gibt es unter Kündigungs-Wecker
Hintergrund: Typen von Handyverträgen im Detail
Es existieren im Grunde genommen 3 Typen von Handyverträgen: Prepaid-Verträge, Verträge ohne Mindestlaufzeit und mit verkürzter Kündigungsfrist sowie reguläre Handyvertrag mit einer festen ein- oder zweijährigen Mindestlaufzeit.
Prepaid-Verträge: Prepaid-Verträgen haben keine festen Laufzeiten und können flexibel aufgelöst werden. Soll die Prepaid-Karte aber nicht weiter genutzt werden, empfiehlt sich allerdings auch hier eine Kündigung durch den Kunden - insbesondere dann, wenn die bisherige Rufnummer mitgenommen wird und noch Restguthaben auf dem Konto ist.
Verträge ohne Mindestlaufzeit: Relativ unproblematisch sind auch Verträge ohne Mindestlaufzeit. Sie können jederzeit aufgelöst werden und die Kündigungsfrist beträgt meist nur einen Monat. Kunden kommen also innerhalb von 1 bis 2 Monaten aus dem Vertrag heraus.
Verträge mit Mindestlaufzeit: Komplizierter wird es bei regulären Handyverträgen mit einer Mindestlaufzeit von 1 oder 2 Jahren. Sie lassen sich frühestens nach 12 beziehungsweise 24 Monaten beenden und bei der Kündigung sollte auf die Einhaltung der Kündigungsfrist geachtet werden (früher noch 3 Monate, seit 01.12.12 ein Monat). Die Kündigung muss also zu einem festen Stichtag erfolgen: Verpasst der Kunde den Termin, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Früher waren Kunden dann um weiter 12 Monate an den Vertrag gebunden. Seit 01.12.21 ist gesetzlich festgelegt, dass sich Verträge nach der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängern mit der Option, monatlich zu kündigen. Somit können Nutzer nach einem beziehungsweise zwei Jahren jederzeit den Handyvertrag beenden.