Kündigungs-Alarm
Pünktlich errinnert an die Handyvertrag Kündigung
Mobilfunkverträge sind mit einer Mindestlaufzeit und einer festen Kündigungsfrist versehen. Folglich lassen sie sich nur zu einem festen Termin kündigen. Damit die Frist nicht verpasst wird, gibt es unseren SMARTWEB Kündigungs-Alarm.
Wer einen regulären Handyvertrag mit Mindestlaufzeit besitzt, kommt bei Mindestvertragslaufzeiten frühestens nach 12 oder 24 Monaten aus seinem Vertrag heraus. Und auch danach ist eine Kündigung immer nur zu einem bestimmten Termin möglich. Für eine pünktliche Kündigung muss zudem die Kündigungsfrist beachtet werden - diese beträgt 1 Monat zum Laufzeitende.
Bei dem ganzen Termin- und Fristen-Wirrwarr ist der Termin für die Kündigung schnell verpasst. Nicht selten ärgern sich Handy- und Smartphone-Nutzer über eine automatische Vertragsverlängerung, die sie für weitere 12 Monate an ihren Vertrag fesselt.
Daher unser Tipp: Alarm stellen und keine Frist verpassen
Der SMARTWEB Kündigungs-Alarm erinnert pünktlich und kostenlos an das Ende der Vertragslaufzeit. Einfach die Felder ausfüllen und den Kündigungs-Alarm aktivieren. Rechtzeitig vor dem möglichen Vertragsende erhalten Sie dann eine Erinnerungs-E-Mail. Dann bleibt genug Zeit für die Kündigung des Handyvertrages

Hintergrund: Typen von Handyverträgen im Detail
Es existieren im Grunde genommen 3 Typen von Handyverträgen: Prepaid-Verträge, Verträge ohne Mindestlaufzeit und mit verkürzter Kündigungsfrist sowie reguläre Handyvertrag mit einer festen ein- oder zweijährigen Mindestlaufzeit.
Prepaid-Verträge: Prepaid-Verträgen haben keine festen Laufzeiten und können flexibel aufgelöst werden. Soll die Prepaid-Karte aber nicht weiter genutzt werden, empfiehlt sich allerdings auch hier eine Kündigung durch den Kunden - insbesondere dann, wenn die bisherige Rufnummer mitgenommen wird und noch Restguthaben auf dem Konto ist.
Verträge ohne Mindestlaufzeit: Relativ unproblematisch sind auch Verträge ohne Mindestlaufzeit. Sie können jederzeit aufgelöst werden und die Kündigungsfrist beträgt meist nur einen Monat. Kunden kommen also innerhalb von 1 bis 2 Monaten aus dem Vertrag heraus.
Verträge mit Mindestlaufzeit: Komplizierter wird es bei regulären Handyverträgen mit einer Mindestlaufzeit von 1 oder 2 Jahren. Sie lassen sich frühestens nach 12 beziehungsweise 24 Monaten beenden und bei der Kündigung sollte auf die Einhaltung der Kündigungsfrist geachtet werden (früher noch 3 Monate, seit 01.12.12 ein Monat). Die Kündigung muss also zu einem festen Stichtag erfolgen: Verpasst der Kunde den Termin, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Früher waren Kunden dann um weiter 12 Monate an den Vertrag gebunden. Seit 01.12.21 ist gesetzlich festgelegt, dass sich Verträge nach der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängern mit der Option, monatlich zu kündigen. Somit können Nutzer nach einem bezeihungsweise zwei Jahren jederzeit den Handycertrag beenden.
Hinweis zum kostenlosen Service-Angebot
Der Kündigungs-Alarm ist ein kostenloses Service-Angebot von SMARTWEB. Obwohl wir uns stets um beste Service-Qualität bemühen, können wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier dargestellten Informationen und Hinweise sowie die korrekte Funktionsweise des Kündigungs-Alarms übernehmen. Insbesondere übernehmen wir dann keine Verantwortung, wenn eine von uns versendete Mail im SPAM-Ordner landet, das Postfach der angegebenen E-Mail-Adresse voll ist oder technische Probleme der beteiligten Telekommunikationsanbieter oder sonstige Störungsfälle außerhalb unseres Einflussbereichs oder aufgrund höherer Gewalt bestehen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Daten und Funktionen und behalten uns vor, technische Arbeiten durchzuführen.