5G Frequenzvergabe

5G Auktion angelaufen - so kommt die Mobilfunk-Zukunft unter den Hammer

SMARTWEB News | , 12:30 Uhr | Ingo Hassa

Das Bietergefecht läuft: Seit heute Vormittag kämpfen die Telekom, Telefónica, Vodafone und 1&1 Drillisch um die begehrten Frequenzen für den 5G Mobilfunk. Wir erklären noch einmal, worauf sich die Unternehmen da eingelassen haben - und warum die Auktion beinahe nicht stattgefunden hätte.

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Bundesnetzagentur

Was wird nun eigentlich versteigert? Insgesamt kommen 41 einzelne Frequenzpakete unter den Hammer. Von diesen ist allerdings nur ein Teil für die Nutzung von 5G vorgesehen. Neben den 5G Frequenzen aus dem 3,6 GHz-Band werden auch UMTS Frequenzen aus dem 2 GHz-Band angeboten. Hier handelt es sich um Frequenzen, die bereits für den UMTS Mobilfunk im Einsatz sind, aber 2020 bzw. 2025 auslaufen und neu vergeben werden.

Vier Unternehmen sind ins Bietergefecht eingestiegen - die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch. Es dürfte also bald einen neuen Netzbetreiber in Deutschland geben: 1&1 hat sich im Zuge der letzen Frequenzauktion zwar feste Kapazitäten in den Netzen von Telefónica Deutschland gesichert, verfügte bislang aber über keine eigenen Mobilfunk-Frequenzen und trat deshalb lediglich als sogenannter "virtueller" Netzbetreiber auf (siehe auch: Mobilfunk Report Q2 2017: Das Erwachen der vierten Macht).

Wie teuer werden die 5G Frequenzen?

Die Versteigerung der ersten UMTS Lizenzen im Jahr 2000 hatte dem Staat über 50 Mrd. Euro eingebracht. Von solchen Rekordsummen dürften die Erlöse aus der gerade laufenden Auktion weit entfernt bleiben. Nach Informationen des Handelsblatts soll Bundesfinanzminister Olaf Scholz von Einnahmen in der Größenordnung von vier bis fünf Milliarden Euro ausgehen. Für Peanuts dürften die Funkbänder aber trotzdem nicht zu haben sein. So gilt für jeden angebotenen Frequenzblock ein Mindestgebot zwischen 1,7 und 5 Mio. Euro. Dass mit 1&1 Drillisch auf einmal ein ambitionierter Neuling um das begehrte Gut mitbietet, könnte die Preise natürlich zusätzlich nach oben treiben.

Interessierte können den Verlauf der Aktion quasi live mitverfolgen. Die Ergebnisse der einzelnen Bieterrunden werden unter der folgenden Adresse direkt auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht www.bundesnetzagentur.de/auktion2019

Diese 5G Auflagen müssen die Netzbetreiber erfüllen

5G verpflichtet: Alle Unternehmen, die mit neuen Frequenzen aus der Auktion hinausgehen, müssen eine Reihe von Ausbauzielen erfüllen. Zunächst sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland sowie alle Bundesautobahnen und die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenstrecken mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden. Bis Ende 2024 schließlich müssen die 100 Mbit/s auf allen Bundesstraßen verfügbar sein, darüber hinaus werden mindestens 50 Mbit/s für sämtliche Landes- und Staatsstraßen, alle Seehäfen, die wichtigsten Wasserstraßen sowie die restlichen deutschen Schienenwege eingefordert.

Die geforderte Bandbreiten-Abdeckung hat die Bundesregierung zudem an konkrete physische Ausbau-Eckdaten gekoppelt: Pro Netzbetreiber müssen so bis Ende 2022 insgesamt 1.000 5G-Basisstationen errichtet werden, darunter 500 Basisstationen innerhalb von "weißen Flecken" - also in bisher unterversorgten, meist ländlichen, Regionen. Für einen möglichen Neueinsteiger - das wäre in diesem Fall 1&1 Drillisch - würden allerdings angepasste Auflagen gelten.

Einer der großen Streitpunkte: Für den flächendeckenden Ausbau von Breitband-Internet sind die zur Auktion stehenden 5G Frequenzen nur bedingt geeignet. Deren Haupteinsatzgebiet sehen die Betreiber eher im Aufbau regionaler Infrastrukturen und auch hier stünden statt Angeboten für Privatanwender wohl zunächst Bereiche wie die industrielle Vernetzung auf dem Plan. Der Ausbau in der Fläche müsste demnach in erster Linie über die bestehenden LTE Frequenzen geschultert werden. Hier setzt die Kritik der Anbieter an - eigentlich hätten die neuen Auflagen damit vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von bereits versteigerten Frequenzpaketen, die ja seinerzeit schon mit entsprechenden Verpflichtungen einhergingen.

Klagen, Eilanträge - Rechtsstreitigkeiten vor dem Start

Dass die Frequenzvergabe wie geplant starten würde, war bis zuletzt keineswegs sicher. Im Vorfeld hatten nämlich gleich neun Mobilfunkanbieter Klage gegen die Vergaberegelungen eingereicht. Kurz vor dem Beginn schließlich versuchten Telefónica, Vodafone, die Deutsche Telekom sowie Freenet die Auktion zudem mit Eilanträgen zu stoppen - der Start sollte bis zur Entscheidung des Kölner Verwaltungsgericht in der Sache vertagt werden.

Die Motive für die Klagen waren unterschiedlich. Während die Netzbetreiber vor allem die ambitionierten Ausbau-Auflagen und mögliche Rechtsunssicherheiten bei der Verhandlung eines National Roamings bemängelten, fürchteten die Drittanbieter, dass ihnen der Zugang zu den modernen Netzen zukünftig weiter erschwert werden könnte. Klarheit gab es schließlich erst kurz vor knapp: Am Freitag, den 15. März 2019, lehnte das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge offiziell ab und gab damit grünes Licht für den planmäßigen Start der Frequenzauktion.


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