Aus für Telekom Stream On?
Ende der Telekom Streaming-Flat? - Gericht verbietet StreamOn
Das Streamen von Musik und Videos, ohne das Datenvolumen zu belasten, scheint rechtswidrig und ist vorerst beendet. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dass die Telekom das derzeitige "StreamOn"-Feature nicht weiter auf dem Markt führen darf. Sie verstoße gegen das Gesetz.

Nach dem Entscheid des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen darf die Telekom ihr "StreamOn"-Angebot in der aktuellen Form nicht weiter vermarkten. Bei dem Verfahren handelte es sich um ein Eilverfahren, welches die Telekom gegen die Bundesnetzagentur angestrebt hatte. Diese wirft dem Telekommunikationsanbieter vor, gegen die bestehenden Gesetze der Netzneutralität und des EU-Roamings zu verstoßen. Zumindest vorerst hat die Netzagentur Recht bekommen, doch das eigentliche Hauptverfahren läuft noch. Bis dahin jedoch, darf das Produkt "StreamOn" in seiner derzeitigen Form nicht weiter bestehen.
Telekom Tarife erst mal ohne "StreamOn"?
Bisher konnten Kunden mit einem Telekom MagentaMobil Tarif zusätzlich die kostenfreie Option "StreamOn" zu ihrem Vertrag dazubuchen. In Verbindung mit bestimmten Anbietern können Videos und Musik bequem von unterwegs gestreamt, aber auch Gaming-Dienste genutzt werden - und das, ohne das mobile Datenvolumen aufzubrauchen. Zu den StreamOn-Partnern zählen unter anderem Netflix, Spotify und YouTube. Die Telekom hat nun die Möglichkeit, die betroffenen Tarife anzupassen oder auf das "StreamOn"-Angebot gänzlich zu verzichten.
Gesetzesverstoß mit "StreamOn"
Mit ihrem Angebot verstoße die Telekom gleich gegen zwei Gesetze: Dies ist zum einen der Grundsatz der Netzneutralität. Dieser hält Anbieter von Internetzugangsdiensten dazu an, den Datenverkehr für alle gleich zu behandeln. Da die Telekom sich jedoch vorbehält, bei manchen Tarifen die Bandbreite für den Videostream auf 1,7 Mbit/s zu drosseln, mit welcher auch eine Auflösung in HD nicht mehr gegeben ist, werde sie der Netzneutralität nicht mehr gerecht. Zum anderen sei das kostenfreie Zusatzangeot auf Deutschland begrenzt, sodass eine Nutzung der Dienste innerhalb der EU durchaus zu Lasten des Datenvolumens gehe. Dies widerspreche jedoch den europäischen Roaming-Regeln. Demnach dürfen keine zusätzlichen Kosten für Dienste im europäischen Ausland anfallen.
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