Breitbandausbau wird zunehmend reglementiert

Fünfte Novelle zum TKG in letzter Lesung beschlossen: Mobilfunk- und Festnetzbetreiber müssen für mehr Transparenz sorgen

SMARTWEB News | , 10:04 Uhr | Florian Ilg

Funklöcher und Übertragungsabbrüche sind alltäglich. Jetzt werden die Mobilfunk- und Festnetzbetreiber vom Gesetzgeber zu mehr Transparenz beim Netzausbau verpflichtet. Das stärkt die Verbraucher bei ihrer Entscheidungsfindung und sorgt für Planungssicherheit.

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Paragraphen auf Papier

Mit Sitzung vom 26.06.2019 hat der Bundestag eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgeschlagen, die Donnerstagabend vom Bundestag bestätigt wurde. Die Netzbetreiber werden in die Pflicht genommen und müssen für noch mehr Transparenz bei der Netzabdeckung sorgen. Zwar stellen diese bereits Netzabdeckungskarten bereit. Doch wurden diese als bisher unzulänglich eingestuft – etwa in Darstellung, Aktualität und Detailtiefe.

Bundesnetzagentur verarbeitet Netzbetreiberdaten, Verbraucher erhalten mehr Transparenz

Nicht weniger als die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" soll en Detail für den Konsumenten aufbereitet werden. Die von den Netzbetreibern der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten Daten fließen hierbei in eine neue Website mit ein, die noch kommen soll. Auf dieser können dann Funklöcher und lokale Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie einfach und schnell ausgemacht werden. Zusätzlich soll die Transparenz dazu dienen, unterversorgte Gebiete besser identifizieren zu können.

Nationales Roaming soll kommen

Doch das Gesetz ist nur der Anfang. Denn der Gesetzgeber hat bereits Pläne für ein sogenanntes Nationales Roaming. Danach müssen Netzbetreiber von Netzen in strukturschwachen Gebieten es dulden, dass an diesen Orten nicht vertretene Netzbetreiber ihr Netz mitnutzen. Mit Gesetz zum Jahresende soll das National Roaming, auch Lokales Roaming oder Infrastruktur-Sharing genannt, umgesetzt werden. Die Meinungen hierüber gehen allerdings, unter Protesten der betroffenen Netzbetreiber, auch in der Politik auseinander.

Überbauschutz soll Überbau verhindern

Auch beim Mitverlegerecht steuert die Novelle gegen. Derzeit haben Netzbetreiber das Recht, wenn eine Kommune oder ein anderer Anbieter einen Ausbau plant, ihr Netz gleich mitverlegen zu lassen. Mit der Änderung soll die Mehrfachverlegungen künftig verhindert, der Glasfaserausbau gefördert werden.

Das als Überbau bezeichnete Vorgehen führe jedoch dazu, dass der eigentlich beabsichtigte Sinn des Gesetzes sich in sein Gegenteil verkehrte. Aufgrund der Wettbewerbssituation lohnte sich der Ausbau oft nicht, da der Bauherr verpflichtet war, auch das Netz des Konkurrenten für diesen günstig mit zu verlegen. Das zerstörte oft die Geschäftsgrundlage und viele Projekte wurden erst gar nicht in Angriff genommen.

Insbesondere die großen Anbieter nutzten das Gesetz, um ihr Netz vor allem in strukturschwachen Regionen günstig auf Kosten anderer auszubauen. Nun soll der sogenannte Überbauschutz der Novelle diesen Überbau verhindern. Danach gilt das Mitverlegerecht nicht, wenn "ein geplantes öffentlich gefördertes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde".

Sanktionen bei Vertragsbrüchen werden verschärft

Wie ernst es dem Gesetzgeber mittlerweile ist, sieht man an den Sanktionen, die das neue Gesetz vorsieht. So drohen hohe Strafen, wenn Versorgungsauflagen im Zusammenhang mit der Ersteigerung der Mobilfunkfrequenzen nicht umgesetzt werden. Verstöße können mit bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes sanktioniert werden – bisher waren es maximal 100.000 Euro.


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