Fusionspläne: Müssen Telefónica und E-Plus Frequenzen abgeben?

SMARTWEB News | , 14:17 Uhr | Corinna Schuetten

Im Juli hatte Mobilfunkanbieter Telefónica angekündigt, E-Plus übernehmen zu wollen. Zunächst protestierte nur die Telekom, die dadurch ihren Platz als kundestärkster deutscher Netzprovider verlieren würde. Nun allerdings stößt der Deal auf weiteren Widerstand. Während das Bundeskartellamt verringerten Wettbewerb anprangert, droht die Bundesnetzagentur den beiden Providern, ihnen weitgreifend die Nutzungsrechte an Funkfrequenzen zu entziehen.

Handlungsunfähig durch Fusion?
Der Brief, den die Bundesnetzagentur laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) jüngst an E-Plus und Telefónica o2 Germany geschickt hat, verheißt nichts Gutes für die geplante Fusion der beiden Mobilfunkprovider. So soll die Behörde in besagtem Schreiben deutlich darauf hingewiesen haben, dass die Nutzung der deutschen GSM- und UMTS-Frequenzen durch die Provider strickt an deren “wettbewerbliche Unabhängigkeit geknüpft“ sei.

Weiter heißt es, dass “im äußersten Fall […] die Bundesnetzagentur das durch einen Widerruf der betroffenen Frequenzzuteilung durchsetzen [kann]“, was im Grunde nichts anderes bedeutet, als dass den Providern die Nutzungsrechte entzogen und diese dann neu versteigert werden würden. Damit ginge Telefónica und E-Plus ein Großteil ihrer Wettbewerbsbasis verloren, was langfristig eine deutliche Schwächung der beiden Provider am deutschen Markt zufolge hätte.

Zusätzlich Druck von Seiten der Kartellwächter
Damit jedoch noch nicht genug. Während Telefónica Germany und E-Plus sich nun vor der Bundesnetzagentur rechtfertigen müssen und erste Verhandlungsgespräche aufgenommen haben, wie ein E-Plus Sprecher der Presse gegenüber bestätigte, wartet auch das Bundeskartellamt schon mit den nächsten schlechten Nachrichten auf.

Noch in der letzten Woche hatte die Telefónica Unternehmensführung erklärt, sie rechne bezüglich der Übernahme von Wettbewerber E-Plus mit der Zustimmung durch die Kartellwächter. Nun kündigten diese jedoch eine umfassende Prüfung an, da die geringe Zahl großer Wettbewerber schließlich doch bedenklich sei. Das Bundeskartellamt erwägt dafür einen Verweisungsantrag an die EU, um das Verfahren in die eigene Hand nehmen zu können. Aufgrund der Größe der beteiligten Unternehmen liegt die Zuständigkeit hier nämlich bei der Europäischen Kommission.



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