Gerichtsurteil: 3.000 SMS pro Monat sind "SMS Flatrate"
Darf ein Mobilfunkanbieter einen Handytarif mit dem Zusatz "SMS Flatrate" bewerben, wenn die Tarifleistung tatsächlich gar kein Flatrate, sondern "nur" 3.000 Inklusiv-SMS pro Monat umfasst? Offenbar ja. Das zumindest ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Kiel. Dieses sieht darin zumindest keine Irreführung des Verbrauchers.
Klage vor dem Landgericht Kiel
Über irreführende Werbung ärgern sich nicht selten Verbraucher. Im Extremfall müssen sich auch Gerichte mit dem Thema beschäftigen. Das Landgericht Kiel beschäftigte sich etwa mit dem Anliegen eines Klägers, der sich durch die Bezeichnung "SMS Flatrate" getäuscht sah, weil im Tarif lediglich 3.000 Inklusiv-SMS enthalten waren.
Wie das Magazin Teltarif berichtet, wies das Landgericht Kiel die Klage des Mannes schon im September 2013 ab, das Urteil wurde allerdings erst jetzt bekannt. Die Bezeichnung "SMS Flatrate" war auf der Facebook-Seite des Anbieters zu lesen, daneben befand sich ein Stern mit dem Verweis auf eine Fußnote. Über die Fußnote selbst erreichte der Nutzer dann einen Link auf weitere erklärende Hinweise zu den 3.000 SMS pro Monat. Kunden des Tarifs zahlten also ab der 3.001. SMS einen festen Stückpreis.
Keine wesentliche Bedeutung für den Kaufentschluss
Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend der Argumentation des nicht genannten Mobilfunkanbieters. Eine Irreführung des Kunden läge nur vor, wenn sie Informationen beträfen, die für den Kaufentschluss von "wesentlicher Bedeutung" seien. Eine sehr starke Nutzung von SMS Diensten, die über dem genannten Kontingent liegt, träfe nur für einen "beschränkten Personenkreis" zu. Zudem unterstrich das Gericht, dass der "durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher" durchaus wisse, dass die in Handytarifen genannten Flatrates Beschränkungen unterlägen - etwa durch die Limitierung auf Gespräche und SMS im Inland.
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