Gültig ab 20. April 2026

Handyvertrag zu langsam? Das sind Deine neuen Rechte

SMARTWEB News | , 16:55 Uhr | Oliver Feil

Schlechtes Mobilfunknetz, aber der Anbieter zuckt die Schultern? Damit ist bald Schluss. Ab dem 20. April 2026 gelten neue Regelungen der Bundesnetzagentur, nach denen Du eine Minderleistung Deines Handytarifs offiziell dokumentieren und gegenüber Deines Anbieters geltend machen kannst.

Neue Regeln zur Minderleistung im Handynetz
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Minderleistung bei Handyvertrag

  • Gültig für:
    mobile Internetverbindungen
  • Neuerungen:
    festgelegte Mindestwerte
    offizielles Messverfahren
    Recht auf Preisminderung
    & Sonderkündigung

BNetzA legt neue Regelungen fest

Ärgerlich, wenn Dein Handyvertrag nicht die Geschwindigkeit beim Surfen erbringt, die er verspricht. Gut, dass es bald neue Regeln gibt, mit denen Du Deine Rechte geltend machen kannst. Heute hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese definiert, wann im Mobilfunknetz eine sogenannte Minderleistung vorliegt. Zudem gibt es konkrete Vorgaben, wie Du den entsprechenden Nachweis erbringst.

Ab dem 20. April 2026 greifen die neuen Regelungen. Mithilfe eines offiziellen und genau festgelegten Messverfahrens, kannst Du dann Deine mobile Surfgeschwindigkeit messen. Ist diese nach den neuen Vorgaben nicht ausreichend, kannst Du eine Preissenkung oder ein Sonderkündigungsrecht bei Deinem Mobilfunkanbieter einräumen. Für Festnetzanschlüsse gibt es vergleichbare Regelungen bereits seit 2021.

Was gilt als Minderleistung beim Handyvertrag?

Für den Nachweis einer erheblichen Minderleistung hat die Bundesnetzagentur klare Werte festgelegt und diese regional differenziert. Grund ist unter anderem, dass die Netzleistung ortsabhängig schwankt. Abhängig von der Bevölkerungsdichte in den jeweiligen Regionen gelten unterschiedliche Werte. Bei einer Messung muss immer ein Mindestprozentwert der gebuchten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden:

  • Gebiete mit hoher Haushaltsdichte: mindestens 25%
  • Gebiete mit mittlerer Haushaltsdichte: mindestens 15%
  • Gebiete mit niedriger Haushaltsdichte: mindestens 10%

Für den Nachweis sind grundsätzlich 30 Messungen über 5 Kalendertage verteilt notwendig. Pro Tag müssen 6 Messungen stattfinden. Erreicht die gemessene Geschwindigkeit an mindestens 3 Tagen nicht die genannten Prozentwerte, ist von einer Minderleistung die Rede.

So erbringst Du den Nachweis 

Um Deinen Handyvertrag zu testen, brauchst Du die App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk". Diese ist ab dem 20. April kostenlos im Apple App Store oder Google Play Store erhältlich. Gehe folgendermaßen vor: 

  1. Lade die App herunter
  2. Starte die Messkampagne
  3. Führe an 5 Tagen je 6 Messungen durch
  4. Werte Deine Ergebnisse aus
  5. Wende Dich bei Bedarf an Deinen Mobilfunkanbieter

Kannst Du mit dem neuen Messverfahren eine regelmäßig wiederkehrende Abweichung zwischen vertraglich zugesicherter und tatsächlich gelieferter Leistung nachweisen, hast Du Anspruch auf Preisminderung oder sogar das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Oliver Feil - Redakteur

Oliver Feil
SMARTWEB-Redakteur seit 2019

o.feil@smartweb.de

SMARTWEB Redakteur Oliver Feil ist Experte für Handytarife, Datentarife und mobiles Internet. Dank immer besserer Netzinfrastruktur eignet sich das Mobilfunknetz verstärkt als Festnetz-Ersatz. Wie wirken sich LTE und 5G auf die Verbindungsqualität aus ist dabei ebenso eine Fragestellung wie die nach passenden Endgeräten. In Artikeln, News-Meldungen und Erfahrungsberichten bildet er seit 2019 ebenfalls aktuelle Trends und Angebote ab.

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