Gültig ab 20. April 2026
Handyvertrag zu langsam? Das sind Deine neuen Rechte
Schlechtes Mobilfunknetz, aber der Anbieter zuckt die Schultern? Damit ist bald Schluss. Ab dem 20. April 2026 gelten neue Regelungen der Bundesnetzagentur, nach denen Du eine Minderleistung Deines Handytarifs offiziell dokumentieren und gegenüber Deines Anbieters geltend machen kannst.

BNetzA legt neue Regelungen fest
Ärgerlich, wenn Dein Handyvertrag nicht die Geschwindigkeit beim Surfen erbringt, die er verspricht. Gut, dass es bald neue Regeln gibt, mit denen Du Deine Rechte geltend machen kannst. Heute hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese definiert, wann im Mobilfunknetz eine sogenannte Minderleistung vorliegt. Zudem gibt es konkrete Vorgaben, wie Du den entsprechenden Nachweis erbringst.
Ab dem 20. April 2026 greifen die neuen Regelungen. Mithilfe eines offiziellen und genau festgelegten Messverfahrens, kannst Du dann Deine mobile Surfgeschwindigkeit messen. Ist diese nach den neuen Vorgaben nicht ausreichend, kannst Du eine Preissenkung oder ein Sonderkündigungsrecht bei Deinem Mobilfunkanbieter einräumen. Für Festnetzanschlüsse gibt es vergleichbare Regelungen bereits seit 2021.
Was gilt als Minderleistung beim Handyvertrag?
Für den Nachweis einer erheblichen Minderleistung hat die Bundesnetzagentur klare Werte festgelegt und diese regional differenziert. Grund ist unter anderem, dass die Netzleistung ortsabhängig schwankt. Abhängig von der Bevölkerungsdichte in den jeweiligen Regionen gelten unterschiedliche Werte. Bei einer Messung muss immer ein Mindestprozentwert der gebuchten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden:
- Gebiete mit hoher Haushaltsdichte: mindestens 25%
- Gebiete mit mittlerer Haushaltsdichte: mindestens 15%
- Gebiete mit niedriger Haushaltsdichte: mindestens 10%
Für den Nachweis sind grundsätzlich 30 Messungen über 5 Kalendertage verteilt notwendig. Pro Tag müssen 6 Messungen stattfinden. Erreicht die gemessene Geschwindigkeit an mindestens 3 Tagen nicht die genannten Prozentwerte, ist von einer Minderleistung die Rede.
So erbringst Du den Nachweis
Um Deinen Handyvertrag zu testen, brauchst Du die App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk". Diese ist ab dem 20. April kostenlos im Apple App Store oder Google Play Store erhältlich. Gehe folgendermaßen vor:
- Lade die App herunter
- Starte die Messkampagne
- Führe an 5 Tagen je 6 Messungen durch
- Werte Deine Ergebnisse aus
- Wende Dich bei Bedarf an Deinen Mobilfunkanbieter
Kannst Du mit dem neuen Messverfahren eine regelmäßig wiederkehrende Abweichung zwischen vertraglich zugesicherter und tatsächlich gelieferter Leistung nachweisen, hast Du Anspruch auf Preisminderung oder sogar das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

