Kartellrecht: EU-Kommission rügt Google wegen Android-Praktiken
In einem offiziellen Beschwerdebrief kritisiert die EU-Kommission Googles Geschäftspraktiken mit dem Android Betriebssystem. Das Unternehmen nutze seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus und verstoße gegen EU-Kartellrecht.
Wer kennt nicht den kleinen grünen Androiden? Googles Android Betriebssystem lief Ende 2015 auf rund 80 Prozent aller neu verkauften Smartphones (Anteil am Smartphonemarkt im Q4 2015 laut Gartner). Hinzu kommen Anteile am Geschäft mit Tablets und anderen mobilen Endgeräten. Nur Apples iOS spielt im übrigen Markt noch eine tragende Rolle. Microsofts Windows und andere Betriebssysteme haben dagegen keine große Relevanz. Das Problem des Erfolgs: All die User von Android Endgeräten nutzen quasi automatisch die Dienste von Google mit. Konkurrenten bei Web-Suche und App-Store haben da nur schwer eine Chance, ihre Marktanteile zu erhöhen, wie die EU-Kommission nun urteilt.
Die EU-Kommission hat zu Googles Strategie mit dem Android Betriebssystem in einem Beschwerdebrief Stellung genommen. Sie kommt zur "vorläufigen Auffassung, dass Google eine Strategie für Mobilgeräte verfolgt, um seine beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu wahren und auszubauen." Die Google-Suche sei auf den meisten in Europa verkauften Geräten vorinstalliert und entweder als Standardsuchdienst voreingestellt oder sogar als alleiniger Suchdienst installiert. Dadurch werde anderen Anbietern von Suchdiensten der Marktzugang versperrt. Der Wettbewerb werde so beschränkt; Innovationen würden gebremst. Letztlich schade Googles Marktstellung dem Verbraucher.
EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik Margrethe Vestager kommentierte: "Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen.Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern."
Konkret greift die Kommission in ihrem Beschwerdebrief drei Aspekte auf, in welchen Google gegen das EU-Kartellrecht verstoße:
1. Als Bedingung für die Lizenzierung von Apps für den Google Play Store verlange Google von Herstellern, dass die Google-Suche sowie der Google Chrome Browser auf deren Geräten vorinstalliert werden. Die Google-Suche sei zudem als Standardsuchdienst festzulegen.
2. Google hindere Hersteller am Verkauf von mobilen Endgeräten mit konkurrierenden Betriebssystemen auf Basis von Android (Stichwort Android-Forks).
3. Drittens biete Google Herstellern und Netzbetreibern finanzielle Anreize, um auf Endgeräten die Google-Suche als einzige Websuche vorzuinstallieren.
Bleibt die Frage: Was geschieht nun? Der Beschwerdebrief der Kommission stellt lediglich einen förmlichen Schritt dar. Google hat nun die Gelegenheit, die Untersuchungsakten einzusehen, um sich anschließend zu äußern und eine Anhörung zu fordern. Die eigentliche kartellrechtliche Untersuchung leitete die Kommission bereits im April 2015. Wann diese abgeschlossen sein wird, ist derzeit offen und hängt unter anderem von der Komplexität des Verfahrens sowie von Kooperationsbereitsschaft ab.
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