TKMoG 2021
Neues Gesetz: Handy Rufnummernmitnahme ist ab sofort kostenlos
Die Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG 2021) ist in Kraft getreten und bringt viele Vorteile zu Gunsten von Verbrauchern mit sich. Ab sofort müssen sich Mobilfunkkunden keine Gedanken mehr um die Rufnummernmitnahme machen. Die Portierung ist nun kostenlos.

Kostenlose Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel
Verbraucher, die den Handyvertrag wechseln und ihre Rufnummer mitnehmen möchten, müssen für den Vorgang ab sofort keine Kosten mehr befürchten. Denn das am 01. Dezember in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (2021) besagt, dass Verbrauchern keine Entgelte mehr für die Rufnummernmitnahme berechnet werden dürfen, das gilt auch für Mobilfunknummern.
Die meisten Mobilfunkanbieter werben damit, dass Kunden ihre Rufnummer kostenlos zum neuen Anbieter mitnehmen dürfen. Bisher bedeutete das: Der neue Anbieter verlangte keine Kosten für das Mitbringen der bereits vorhandenen Mobilfunknummer. Ganz anders sah es dagegen mit dem alten Anbieter aus, von dem aus gewechselt wurde. Hier konnten bisher durchaus Portierungsgebühren in Höhe von 6,82 Euro anfallen. Mit dem neuen TKMoG 2021 sind diese Kosten nun Geschichte und die Rufnummernmitnahme vollständig kostenlos.
Ausfallentschädigung bei Rufnummernmitnahme
Kommt es bei der Mitnahme der Rufnummer zu Problemen, können Verbraucher ab sofort in bestimmten Fällen eine Ausfallentschädigung verlangen. Das gilt sowohl 1. bei Ausfällen, die länger als ein Arbeitstag anhalten als auch 2. bei festgelegten Kundendienst- oder Installationsterminen, die der Anbieter versäumt hat.
Per Gesetz ist die Ausfallentschädigung auf 10 € pro Arbeitstag oder verpasstem Termin begrenzt. Alternativ können auch 20% der zu entrichtenden Monatsgebühr eingefordert werden, sofern der Betrag über 10 € liegt.
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