Gebührenfrei im EU-Ausland surfen und telefonieren
Roam like at Home: EU-Roaming für weitere 10 Jahre gesichert
Die EU-Kommission hat entschieden: Das gebührenfreie Roaming innerhalb der Europäischen Union geht für 10 Jahre in die Verlängerung. Damit ist es EU-Bürgern weiterhin möglich, im europäischen Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Heimatland zu surfen, telefonieren und simsen.

Die Europäische Kommission hat sich zugunsten der Mobilfunkverbraucher für eine Verlängerung der Roamingverordnung entschieden. Mit "Roam like at Home" ist es Tarifbesitzern nun schon seit mehr als vier Jahren möglich, zu den gleichen Konditionen wie im Heimatland zu surfen, telefonieren und zu texten.
Handytarife weiterhin mit EU-Roaming erhältlich
Wer demnach einen Mobilfunktarif inklusive Telefon- und SMS-Flatrate sowie Internet-Flat in Deutschland nutzt, kann von diesen im EU-Ausland weiterhin zu Inlandspreisen Gebrauch machen. Damit können Smartphone-User bequem im Urlaub nach Hause anrufen und die mobilen Daten nutzen, ohne dabei Extrakosten in Kauf nehmen zu müssen.
Doch Vorsicht: Wer mit dem Schiff auf hoher See oder im Flugzeug verreist, kann währenddessen nicht vom EU-Roaming profitieren. Auf dem Land gilt Roam like At Home für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, der alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst.
Die neue Roamingverordnung wird offiziell am 01. Juli 2022 in Kraft treten. Auf ewig bleiben die Regelungen aber vorerst nicht erhalten. EU-Roaming wurde bis 2032 verlängert, dann wird die Verordnung wieder neu verhandelt.
Zusätzliche Vorteile und Schutzvorkehrungen
Verbraucher profitieren nicht nur von aufschlagsfreiem Roaming, sondern auch von zukünftig noch besserer Qualität, besseren Dienstleistungen und mehr Transparenz. Roamingnutzer sollen auf ihren Reisen die gleiche Netzqualität wie im Inland angeboten werden, dazu zählen auch 5G-Dienste bei entsprechender Verfügbarkeit. Sollten bestimmte Faktoren doch für eine Minderung der Qualität sorgen, müssen die Betreiber ihre Kunden darüber informieren.
Zudem haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments festgelegt, dass Betreiber von nun an dazu verpflichtet sind, ihre Kunden im EU-Ausland über zusätzliche Gebühren zu informieren. Diese könnten dann in Rechnung gestellt werden, wenn auf Reisen im Ausland Kundendienstnummern, Helpdesks oder Versicherungsgesellschaften angerufen werden. Von zu Hause aus sind diese Dienste in der Regel kostenlos oder nur mit geringen Kosten verbunden.
Außerdem soll mit der neuen Verordnung eine bessere Erreichbarkeit von Notrufstellen gewährleistet werden. EU-Bürger sollen einfacher kostenlos den Kontakt zu Notrufdiensten herstellen können. Dabei soll auch der Anruferstandort übermittelt werden.
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