Gebührenregulierung bei Rufnummernmitnahme
Rufnummernportierung bei Mobilfunkanbietern soll günstiger werden
Die Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Portierungsgebühren bei der Rufnummernmitnahme. Der Beschluss gilt zwar vorerst für die Gebühren, die zwischen den jeweiligen Anbietern erhoben werden, sollen auf lange Sicht allerdings an den Endkunden weitergegeben werden.

Beim Wechsel des Mobilfunkanbieters werden Gebühren fällig, wenn die eigene Rufnummer ins neue Vertragsverhältnis mitgenommen wird. Solche Portierungsgebühren werden nicht nur von den Kunden bezahlt, sondern fallen auch untereinander zwischen den Mobilfunkanbietern an. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun die tatsächliche Höhe der Portierungsgebühren überprüft und ein von Vodafone erhobenes Entgelt für unwirksam erklärt. Gleichzeitig hat die Behörde eine Absenkung der Gebühr in Höhe von 3,58 € (netto) angeordnet. Die Berechnung des Entgelts orientiert sich dabei an einem europäischen Preisvergleich. Laut der BNetzA steht es Vodafone frei, eigenständig auch eine niedrigere oder gar keine Gebühr zu erheben. Der Bescheid habe, so die BNetzA, eine deutliche Signalwirkung an alle Mobilfunkanbieter. Die Entgelte der Anbieter seien in Zukunft an der neu ermittelten Preisobergrenze zu berechnen.
Auf lange Sicht sollen auch Endkunden profitieren
Der Bescheid gilt vorerst nur für die Gebühren, welche die Mobilfunkanbieter für eine Rufnummernmitnahme untereinander berechnen. Allerdings sieht die BNetzA einen Zusammenhang zwischen den Gebühren, welche zwischen den Anbietern erhoben werden, und den von den Kunden bezahlte Gebühren: Letztendlich würden die Kosten, die zwischen den Anbietern entstehen, an den Endverbraucher weitergegeben. In einem weiteren Verfahren will die BNetzA daher die Höhe der Gebühren überprüfen, die für die Endkunden bei einer Rufnummernportierung anfallen. Gegebenenfalls soll auch hier regulierend eingeschritten werden. Fürs Erste könnte sich auch die Preisregulierung zwischen den Mobilfunkanbietern positiv auswirken: Die Senkung der Gebühr kann ebenfalls an die Kunden weitergegeben werden.
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