Urteil: Bei unbegrenztem Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden

SMARTWEB News | , 13:00 Uhr | Matthias Bichler

Verbraucherschützer setzen sich vor Gericht gegen E-Plus durch

Das Landgericht Potsdam hat im Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und E-Plus den Verbraucherschützern Recht gegeben: Laut einem Urteil vom 14.01.2016 (Az. 2 O 148/14) darf bei einem Tarif, der mit einem unbegrenzten Datenvolumen beworben wird, keine Drosselung erfolgen. Was bedeutet der Richterspruch nun für die Verbraucher?

Urteil hat bei aktuellen Tarifen keine Relevanz
In der Praxis wird sich das Urteil nur bei älteren Verträgen auswirken, denn derzeit werben die Mobilfunkprovider bei ihren Allnet Flat Tarifen nicht mehr mit einem unbegrenzten Datenvolumen. In der Darstellung haben sich monatliche Highspeed-Kontingente durchgesetzt, also beispielsweise 500 MB, 1 GB oder 3 GB. Zudem wird bereits angegeben, was nach einer Überschreitung des Datenvolumens passiert, nämlich in der Regel eine Reduzierung der maximalen Surfgeschwindigkeit auf 64 oder sogar nur noch 32 kbit/s. Demzufolge geht hier schon klar und deutlich hervor, dass nach dem Verbrauch des Datenvolumen mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit vorliebgenommen werden muss.

Sonderfall Datenautomatik bringt Zusatzkosten
Die automatische Drosselung greift allerdings nicht bei allen Anbietern, hier wird eine sogenannte Datenautomatik zwischengeschaltet: Nach dem Verbrauch des im Tarif enthaltenen Inklusiv-Volumens bucht der Provider beispielswiese automatisch bis zu 3x für jeweils 2 € ein zusätzliches Kontingent von 100 MB hinzu. Der Kunde wird darüber per SMS Nachricht in Kenntnis gesetzt. Wer die Nachbuchung des Datenvolumens nicht haben möchte, kann die Datenautomatik bei vielen Anbietern einmalig oder sogar dauerhaft deaktivieren und es kommt dann auch bei diesen Tarifen nach dem Versurfen des Highspeed-Kontingents zur Drosselung der Geschwindigkeit.

Wenn die Datenautomatik dagegen fester Tarifbestandteil ist, kann sie nicht abgeschaltet werden. Wer Zusatzkosten vermeiden will, sollte hier unbedingt sein Datenaufkommen überwachen. Im Einstellungs-Menü des Smartphones kann beispielsweise ein Alarm eingerichtet werden, der nach einem fixen versurften Datenvolumen anschlägt.

Verhandelter Fall: E-Plus darf nicht drosseln
Um das ging es im vor dem Landgericht Potsdam verhandelten Fall: E-Plus hatte seine Base all-in Mobilfunktarife mit dem Zusatz beworben, dass das monatliche Datenvolumen unbegrenzt zur Verfügung stehen würde. Ein Hinweis auf ein etwaiges Highspeed-Volumen von 500 MB mit einer anschließenden Drosselung auf nur noch 56 kbit/s war ebenfalls vorhanden, allerdings käme die Begrenzung der Geschwindigkeit nach Meinung der Richterin einer Reduzierung der Leistung auf "null" gleich.

Überhaupt suggeriere die Tarifbezeichnung Flatrate in Verbindung mit dem Zusatz "Datenvolumen unbegrenzt" eine gänzlich uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des mobilen Internets. Unterm Strich bleibt ein Sieg der Verbraucherschützer stehen, aber was bedeutet der Rechtsstreit für die Verbraucher: Wer im Sommer 2013 einen Base all-in Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, kann sich unter Bezugnahme auf das Urteil an den Provider wenden und das unbegrenzte Datenvolumen einfordern.



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