Urteil: Gebühr für Mobilfunk-Rechnung per Post unzulässig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich in einem Gerichtsverfahren gegen Drillisch Telecom durchgesetzt. Im vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall ging es zum einen um die Kosten für eine Mobilfunk-Papierrechnung und zum anderen um die Pfandgebühr für SIM-Karten. Das Urteil des OLG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig, da Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt wurde.
Papierrechnung darf nichts kosten
Die Praxis ist gang und gäbe, wer statt einer Online-Rechnung, bei der die Monats-Übersicht im digitalen Postfach landet, lieber eine Papier-Version möchte, wird zur Kasse gebeten. So auch bei der Drillisch Telecom GmbH, die für den Service pro Papierrechnung 1,50 € haben will. Mit dieser Praxis soll nun nach Willen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Schluss sein, denn die Richter kommen im Urteil vom 09. Januar 2014 (Aktenzeichen 1 U 26/13) zum Schluss, dass Kosten für Papierrechnungen unzulässig sind. Gerade für Kunden, die über keinen Internetanschluss verfügen, ist das Urteil eine sehr gute Nachricht, da sie so weiterhin ohne Zusatzkosten eine Rechnung in Papierform verlangen können.
Mobilfunkanbieter muss auf Pfand für SIM-Karte verzichten
Ebenfalls verhandelt wurde die Frage, ob der Mobilfunkanbieter für die zur Verfügung gestellte SIM-Karte eine Pfandsumme in Rechnung stellen darf, sollte diese nicht innerhalb von drei Wochen "in einwandfreiem Zustand" an Drillisch zurückgesendet werden. Dieser Regelung erteilten die Richter nun eine Absage. Auch wenn die Drillisch Telecom GmbH die SIM-Karten in Eigenregie vernichten möchte, besteht dadurch noch lange nicht das Recht auf die Erhebung eines Pfandbetrags. Darüber hinaus hätten die Verbraucher alleine aus Datenschutzgründen ein Eigeninteresse an der Vernichtung der Karte, deshalb könnten diese den Vorgang auch selber erledigen.
Vor dem OLG Frankfurt wurde der Fall nach dem Landgericht Frankfurt (Urteil vom 10. Januar 2013) bereits in zweiter Instanz verhandelt. Sollte sich die Drillisch Telecom GmbH nicht an die Vorgaben des Urteils halten, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Allerdings wurden von Drillisch bereits Rechtsmittel eingelegt, so dass die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof besteht.
Weitere Handy News
Beratung und Service SMARTWEB
Mobilfunkprovider im SMARTWEB Check: Tarife & Netze im Test. weiter
Von Einsteiger bis Premium: Unsere Hitliste der besten Geräte. weiter
Bedienung, Ausstattung, Kamera: Geräte im großen Praxistest. weiter
Quartalsberichte aktuell: Der deutsche Mobilfunk-Markt in Zahlen. weiter
Unser Versprechen
- Kompetent: Tarifexperten seit 2002
- Unabhängig: Transparent und objektiv
- Günstig: Immer erstklassige Angebote