Urteil: Mobilfunkanbieter darf kein Pfand für SIM-Karte erheben
Was passiert mit der SIM-Karte, wenn das Vertragsverhältnis endet? Im Normalfall wird diese abgeschaltet und kann dann nicht weiter verwendet werden. Zudem raten viele Mobilfunkanbieter dazu, die Karte sicherheitshalber zu vernichten. Beim zu mobilcom-debitel gehörenden Provider Talkline galt diesbezüglich aber eine ganz andere Regelung.
Wer als Talkline-Kunde seinen Mobilfunkvertrag gekündigt hat und die SIM-Karte nach dem Vertragsende nicht auf eigene Kosten an den Mobilfunkanbieter zurückgesendet hat, musste bislang eine Pfandgebühr bezahlen. Doch mit dieser Praxis ist nun nach der Entscheidung des Landgerichts Kiel erst einmal Schluss.
Kein Pfand in Höhe von 9,97 € (netto) mehr
Ein Betrag von 9,97 € (netto) mag zwar für sich alleine betrachtet kein großer sein, wenn aber viele Kunden von der Gebühr betroffen sind, kann ein stattliches Sümmchen entstehen. Dies war auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Dorn im Auge und deshalb ist diese nun juristisch gegen die mobilcom-debitel GmbH vorgegangen. Und die Richter vom Landgericht Kiel teilen in ihrem Urteil vom 14.05.2014 (Az. 4 O 95/13, noch nicht rechtskräftig) die Einschätzung der Verbraucherschützer. Somit darf mobilcom-debitel in Zukunft kein Pfand mehr für die SIM-Karten erheben. Sollte sich der Mobilfunkanbieter nicht daran halten, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.
Missbrauchsrisiko sinkt nicht durch zurückgesendete SIM-Karten
Hauptgegenstand des Verfahrens war die Frage, inwieweit mit den deaktivierten SIM-Karten noch ein Missbrauch stattfinden könnte. Die Richter stellten nun in ihrem Urteil klar, dass mit einer Rücksendung der SIM-Karten auf dem Postweg sich das Missbrauchsrisiko sogar noch erhöhen würde. Gerade auch aus diesem Grund sei eine Rückgabe der SIM-Karten nicht erforderlich. Mit dem Sieg vor dem Landgericht Kiel hat die vzbv bereits zum zweiten Mal in Sachen SIM-Karten Pfand gegen mobilcom-debitel gewonnen. Nach einem ersten Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hatte das Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umformuliert. Daher bleibt abzuwarten, wie mobilcom-debitel auf die neuerliche Niederlage reagieren wird.
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