WhatsApp Übernahme auf dem Prüfstand: Facebook wendet sich an EU

SMARTWEB News | , 15:00 Uhr | Ingo Hassa

Stolze 19 Milliarden US-Dollar lässt sich Facebook die im Februar verlautbarte Übernahme des Messaging-Dienstes WhatsApp kosten. Jetzt soll die EU-Kommission die Fusion unter die Lupe nehmen - Facebook selbst hat um die Prüfung gebeten. Offenbar will der Zuckerberg-Konzern damit einzelne nationale Kartellrechts-Verfahren umgehen.

Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook gilt eigentlich als beschlossene Sache: Von der US-Kartellbehörde FTC wurde der Mega-Deal bereits im Februar abgenickt und auch ein Einschreiten der EU-Kommission wurde von Beobachtern nicht erwartet. Wie das Wall Street Journal aus gut unterrichteter Quelle erfahren haben will, soll nun jedoch Facebook selbst die europäischen Kartellwächter angerufen haben.

Wie groß ist die Nische?
Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen muss ein Unternehmen vor allem dann fürchten, wenn es droht, eine dominante Stellung in einem Marktsegment zu übernehmen. Im Falle der WhatsApp-Übernahme ist dies zumindest nicht augenscheinlich. Zwar könnten man Facebook und WhatsApp eine Dominanz in Feldern wie Instant Messaging und Photo-Sharing unterstellen, allerdings handelt es sich hier eher um Teilsegmente eines größeren Marktes. So hatte letztlich auch die EU-Kommission argumentiert, als sie 2011 die Übernahme von Skype durch Microsoft durchwinkte.

Gerade den europäischen Mobilfunkanbietern ist WhatsApp aber schon lange ein Dorn im Auge. Diese, fürchtet Facebook wohl, könnten Druck auf die nationalen Kartellbehörden ausüben - worauf sich die Amerikaner am Ende gleich mehreren Einzelverfahren gegenübersehen könnten. Nach Informationen des Wall Street Journal soll der Konzern in seinem Antrag so auch speziell auf kartellrechtliche Bestrebungen in Großbritannien, Spanien und Zypern hingewiesen haben.

Ball liegt jetzt bei den Mitgliedsstaaten
Eine Untersuchung durch die EU-Kommission würde Facebook die Auseinandersetzung mit einzelnen nationalen Behörden ersparen. Darüber hinaus dürfte aber auch der Einfluss von Interessensgruppen wie den Mobilfunkbetreibern auf europaweiter Ebene geringer ausfallen. Als ersten Schritt hin zu einer möglichen Verfahrensaufnahme soll die EU-Kommission inzwischen bereits die Kartellwächter der Mitgliedsstaaten über die Anfrage unterrichtet haben. Nach der sogenannten Fusionskontrollverordnung haben diese daraufhin 15 Tage Zeit, um Einspruch gegen die Übernahme durch die EU-Kommission einzulegen.



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