Rufnummernmitnahme

Wie kann ich meine alte Handynummer mitnehmen?

Bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters kann die alte Handynummer eigentlich ohne Probleme zum neuen Provider mitgenommen werden. SMARTWEB verrät, wie die Rufnummernmitnahme genau abläuft - und wie sich Schwierigkeiten bei der Nummernportierung am besten vermeiden lassen.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 16.05.2024
Rufnummernmitnahme: So klappt die Portierung
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Wer nach der Handyvertrag Kündigung und nach dem Wechsel des Mobilfunkanbieters auch weiterhin unter seiner alten Handynummer erreichbar sein möchte, sollte einige wichtige Details zum Vorgehen berücksichtigen, um Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Besonders sinnvoll für die erfolgreiche Portierung der Rufnummer ist es daher, den alten Mobilfunkanbieter direkt bei der Handyvertrag Kündigung über die gewünschte Freigabe der Nummer zu informieren und danach die weiteren erforderlichen Schritte vorzunehmen. Freudige Nachrichten für Verbraucher: Seit 01.12.2021 ist die Mitnahme völlig kostenlos.

Mitnahme der Handynummer

Richtige Reihenfolge für reibungslosen Ablauf

Damit es bei der Nummernportierung nicht zu Ungereimtheiten kommt, ist es ratsam, zuallererst den alten Handyvertrag zu kündigen und den Provider darauf hinzuweisen, dass die Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden soll. Nach Eingang der Kündigungsbestätigung beim Kunden ist als nächstes der neue Mobilfunkanbieter mit der Nummernmitnahme zu beauftragen, im besten Fall noch vor dem endgültigen Ablauf des alten Vertrags. Zwar ist der alte Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, die Nummer noch bis zu vier Wochen nach Vertragsende freizugeben, jedoch kann es in diesem Fall zu erheblichen Verzögerungen kommen.

Vorgang der Rufnummernportierung

Am einfachsten ist es, direkt bei Buchung des neuen Handyvertrags den Antrag auf Rufnummernportierung beim neuen Anbieter zu stellen. Dafür müssen folgende Angaben gemacht werden: Name des alten Handy Providers, die betreffende Rufnummer und Name und Anschrift des Vertragsinhabers. Der neue Mobilfunk Anbieter wendet sich dann an den alten, der die Information mit den vorhandenen Kundendaten abgleicht.

Sind alle Angaben korrekt, veranlasst der alte Handy Provider die Nummernübertragung. Dies kann unter Umständen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Sollte allerdings die Nummer noch vor Vertragsende übertragen worden sein, hat der Kunde das Recht, die Bereitstellung einer neuen Nummer für die restliche Vertragslaufzeit vom alten Anbieter zu verlangen.

Welche Kosten fallen bei der Rufnummernmitnahme an?

Die Portierung der Rufnummer von einem Anbieter zum anderen war die längste Zeit mit zusätzlichen Kosten für den Verbraucher verbunden. Während zuletzt noch für die abgehende Rufnummernmitnahme vom ehemaligen Anbieter eine einmalige Gebühr in Höhe von 6,82 € berechnet wurde, fallen seit der Gesetzesänderung zum 01.12.2021 keine Kosten mehr an. Das in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz besagt nämlich, dass keine Entgelte mehr für die Portierung der Handynummern berechnet werden dürfen.

Ausfallentschädigung bei fehlgeschlagener Portierung

Das neue Gesetz kommt Mobilfunknutzern noch in einem weiteren Punkt zugunsten: Hat die Rufnummernmitnahme nicht wie abgesprochen funktioniert, steht Verbrauchern ab dem 2. Arbeitstag nach dem vereinbarten Portierungstag eine Ausfallentschädigung in Höhe von 10 € für jeden weiteren Arbeitstag zu.

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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.



Weitere allgemeine Hinweise für die Handyvertrag Kündigung

Die Vertragslaufzeit ist nur eines von vielen wichtigen Details, die bei der Handyvertrag Kündigung zu berücksichtigen sind. Auf den folgenden Seiten finden sich nützliche Informationen die dazu beitragen können, den Handyvertrag erfolgreich zu beenden.

Welche Mindestlaufzeit hat mein Handyvertrag?

Dass ein Handyvertrag nicht jederzeit kündbar ist, liegt an der Mindestlaufzeit. Diese kann je nach Handy Anbieter und Vertrag variieren und bestimmt zudem auch den Zeitpunkt der Kündigung.

Zur Hilfe-Seite Handyvertrag Laufzeiten

DSLWEB hilft: Dank einiger Tipps und einer kleinen Rechnung ist das Enddatum des Handyvertrags schnell ermittelt. Für weitere Fragen stehen zudem Service-Adressen der Handyanbieter bereit.

Siehe: Wann endet mein Handyvertrag?

Neben der Laufzeit gilt es auch die Kündigungsfrist des Handyvertrags zu beachten. Wer diese nicht einhält, muss mit der automatischen und rechtsgültigen Verlängerung des Vertrags rechnen.

Mehr zum Handyvertrag Kündigungsfrist

Die Handyvertrag Kündigung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Welcher Kündigungsweg, außer dem per Post, als gültig akzeptiert wird, entscheidet jedoch allein der jeweilige Mobilfunkanbieter.

Mehr über Handyvertrag Kündigungswege

Unter welchen Umständen es möglich ist, den Handyvertrag fristlos zu kündigen, regelt das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Es anzuwenden ist jedoch nur äußerst selten möglich.

Mehr zum Handyvertrag Sonderkündigungsrecht

Nach der Handyvertrag Kündigung entscheidet der Nutzer, was mit dem Handy oder Smartphone geschehen soll. Für die freie Weiternutzung muss jedoch meist erst der SIM-Lock entfernt werden.

Mehr zum SIM-Lock

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